Mehrvergütungsansprüche, Behinderungen, Bedenkenmitteilungen gemäß VOB/B – das ist das Tagesgeschäft von Bauunternehmen. Die Vergabe öffentlicher Bauaufträge läuft nach der VOB/A. Die VOB/C allerdings führt im täglichen Baustellenleben häufig ein Schattendasein
