Betreiberverantwortung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Sonstiges | Ostfildern)

Rechtsgrundlagen, Verantwortung, Pflichten und Tätigkeiten Die alleinige Verantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel obliegt nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), zahlreichen Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten elektrotechnischen Regeln dem

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