Der Gesetzentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde Anfang Mai 2026 veröffentlicht und wird wohl spätestens Ende 2026 das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen. Dabei ergeben sich sehr deutliche Änderungen im Umfeld von Monitoring und Gebäudeautomation.
Zum einen betrifft das die geänderten Anforderungen im neuen §56 („Gebäudeautomatisierung und -steuerung“) und zum anderen wird auf die elementar überarbeitete DIN/TS 18599-11:2025 als Grundlage für die Automationsgrade verwiesen.
Dabei sollte auch ohne gesetzliche Leitplanken ein Mindestumfang an Gebäudeautomation umgesetzt werden. Gebäude benötigen in Deutschland rund 36 % des gesamten Endenergiebedarfs. Daher stellt die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden einen zentralen Aspekt der Energiewende dar. Dabei reicht es im Rahmen einer Integralen Energieeffizienz nicht aus, sich nur auf die Technik und die Bauphysik zu fokussieren. Vielmehr bedarf es auch eines bedarfsgeführten Anlagenbetriebs mittels geeigneter Automatisierungsstrategien und eines Energiemonitorings.
Eine Gebäudeautomation, welche die Belange der Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigt, ermöglicht eine Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Gleichzeitig können der Komfort und die Sicherheit verbessert werden. Ein intelligentes Gebäude ist eine Immobilie, die mit Hilfe automatisierter Prozesse wie Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Beleuchtung, Sicherheit und andere Umweltsysteme als Reaktion auf die Belegung des Gebäudes oder äußere Bedingungen steuert. Es reagiert auf sich verändernde Gegebenheiten, und zwar autonom und im Interesse des Benutzers.
Zahlreiche europäische und nationale Vorgaben aus Richtlinien, Gesetzen und Normen geben Leitplanken vor, die vom Planer und Betreiber beachtet werden müssen. Dies umfasst auch das eingangs erwähnte Gebäudemodernisierungsgesetz und dessen Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation im Nichtwohngebäude. Wichtig ist u. a. die Änderung, dass als Basis für die Klassifizierung nun die „Automationsgrade gemäß DIN/TS 18599-11“ und nicht mehr die „Automatisierungsgrade gemäß DIN V 18599-11“ verwendet werden. Hier gibt es sehr deutliche Unterschiede und somit gibt es hier erheblichen Informationsbedarf.
Was bedeuten diese Vorschriften konkret und wie können diese umgesetzt werden? Was ist bei Ausschreibungen zu beachten? Wann lohnt sich eine Gebäudeautomation finanziell und welche Förderungen gibt es, um eine zukunftsfähige Gebäudeautomation zu implementieren?
Das neu konzipierte Intensivseminar „Gebäudeautomation – Pflichten und Chancen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz“ vermittelt eine Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen und beschäftigt sich mit den konkreten Anforderungen auf europäischer Ebene und des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes und des zukünftigen Gebäudemodernisierungsgesetzes. Anhand von Checklisten werden geeignete Automatisierungs-Optionen dargelegt. Fördermöglichkeiten werden aufgezeigt. Außerdem erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Tipps und Vorlagen zur Umsetzung in der Praxis
Lernziele
- Nutzerin und Nutzer im Fokus – sinnvolle Auslegung einer Gebäudeautomation
- Checklisten zur Auswahl einer optimalen Gebäudeautomation
- Integrale Energieeffizienz – warum die Gebäudetechnik und die Bauphysik allein nicht ausreichen
- Überblick über die gesetzlichen Anforderungen (inkl. EPBD, DIN/TS 18599, EN 15232/ISO 52120)
- Konkrete Anforderungen aufgrund des aktuellen GEG (Gebäudeenergiegesetz) und des zukünftigen GModG (Gebäudemodernisierungsgesetzes) und den jeweiligen Normen
- Klare Ansagen bei der Ausschreibung – worauf es ankommt
Eventdatum: Freitag, 31. Juli 2026 09:00 – 13:15
Eventort: Online
Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:
BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 96867310
Telefax: +49 (7222) 96867319
https://www.bhkw-infozentrum.de
Weiterführende Links
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet
